Während der Firmengründung gilt es aufzupassen

Bei der Firmengründung in der Schweiz sind Handelsregistereintrag, Sozialversicherungen und Mehrwertsteueranmeldung entscheidende Schritte. Die Sozialversicherungen variieren je nach Unternehmensform, und die Mehrwertsteueranmeldung kann Vertrauen stärken und Steuervorteile bieten. Hier sind die Schlüsselschritte für einen erfolgreichen Start.

Handelsregistereintrag

Unabhängig von deiner Unternehmensform, sei es eine Einzelfirma, GmbH oder AG, birgt der Eintrag im Handelsregister zahlreiche Vorteile. Im Fall einer Einzelfirma wird der Eintrag erst bei einem Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 zur Pflicht. Den Prozess der Handelsregistereintragung kannst du unkompliziert bei deinem regionalen Handelsregisteramt durchführen. Die damit verbundenen Kosten belaufen sich auf etwa CHF 200 bis 300.

Es ist ratsam, auch wenn der Jahresumsatz deiner Einzelfirma unter CHF 100'000 liegt, nicht an dieser Stelle zu sparen. Ein Handelsregistereintrag bringt nämlich deinen Betrieb in den Firmenindex ein. Dadurch wird es deinen Kunden erleichtert, dich zu finden, was wiederum deine Glaubwürdigkeit stärkt.

Soziale Absicherung: AHV, Unfallversicherung oder Krankentaggeld?

Die Regelungen bezüglich Sozialversicherungen sind klar: Als Unternehmer musst du dich um die Sozialversicherungen sowohl für dich als auch für etwaige Mitarbeiter kümmern. Die Wahl zwischen freiwilligen und obligatorischen Versicherungen hängt von deiner gewählten Unternehmensform ab. Als Einzelunternehmer trägst du selbst die Verantwortung für deine angemessene Absicherung. Die AHV/IV/EO ist in jedem Fall vorgeschrieben. Die Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung (BU/NBU) musst du eigenständig abschliessen. Die Krankentaggeld- oder Arbeitslosenversicherung hingegen sind optional. Wenn du keine Pensionskasse besitzt, solltest du die Optionen einer privaten Vorsorge (3. Säule) sorgfältig erkunden.

GmbHs und AGs unterliegen strengeren Regelungen im Vergleich zu Einzelunternehmen. Hier sind die meisten Sozialversicherungen obligatorisch.

Mehrwertsteueranmeldung: Vorteile im Blick

Wenn dein jährlicher Umsatz mindestens CHF 100'000 erreicht, tritt die Mehrwertsteuerpflicht in Kraft. Das bedeutet, dass du dich innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Mehrwertsteuerpflicht beim Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden musst. Selbst wenn dein Jahresumsatz unter CHF 100'000 liegt, kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, dein Unternehmen freiwillig für die Mehrwertsteuer anzumelden. Dadurch erhältst du eine MWST-Nummer und stärkst deine Vertrauenswürdigkeit gegenüber deinen (potenziellen) Kunden – insbesondere in Bereichen wie Dienstleistungen, wo dies besonders relevant ist.

Praktischer Tipp: Du kannst dir alle gezahlten Vorsteuern, beispielsweise aufgrund von Investitionen, zurückerstatten lassen. Diese Möglichkeit erfordert jedoch eine Anmeldung bei der MWST. Somit könntest du bei grösseren Investitionen potenziell die gezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten.

Erfahre in diesem Artikel, was nach der erfolgreichen Firmengründung im Auge behalten werden sollte.