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Mitgründer von Quitto

Welche Rechtsform sollte ich wählen?

Stehst du vor der Wahl der richtigen Rechtsform für deine geplante Selbstständigkeit? In diesem Artikel vergleichen wir GmbHs und Einzelfirmen, die beiden Hauptoptionen in der Schweiz für angehende Unternehmer. So kannst du besser abwägen, welche Option die passende für dich sein könnte.

Einzelfirmen, GmbH oder AG

Der Hauptunterschied zwischen der GmbH und der Einzelfirma liegt in ihrer Rechtspersönlichkeit. Die GmbH agiert als eigenständige juristische Person, während die Einzelfirma direkt an die Einzelperson gebunden ist. Das bedeutet, dass die GmbH unabhängig handeln kann, auch wenn du als Besitzer Verträge unterzeichnest. Deine Handlungen erfolgen im Namen der GmbH. Diese kann eigenständig existieren, genauso wie du ohne sie existieren kannst. Im Falle der Einzelfirma ist die Bindung enger – sie ist direkt an dich als Person gebunden.

Hier geht es vor allem um den Übergang vom individuellen Unternehmen zur rechtlichen Eigenständigkeit. Man könnte die Einzelfirma ähnlich mit einer Aktiengesellschaft (AG) vergleichen. Der Vorteil der GmbH gegenüber der AG ist die niedrigere Gründungssumme von 20.000 Franken im Vergleich zu 100.000 Franken für die AG. Aus diesem Grund ist es für die meisten sinnvoll, wenn sie starten, dies mit einer GmbH zu tun.

Gründung einer Einzelfirma

Die Einzelfirma benötigt keinen förmlichen Gründungsakt. Die Gründung erfolgt praktisch mit dem Versand deiner ersten Rechnung. Ab einem Jahresumsatz von 2300 Franken musst du dich bei der AHV als Selbstständiger melden und Beiträge zahlen. Erreichst du einen Umsatz von 100’000 Franken pro Jahr, unterliegst du der Mehrwertsteuerpflicht und musst dich ins Handelsregister eintragen lassen. Die Gründungskosten betragen lediglich 120 Franken, und der gesamte Prozess ist bemerkenswert unkompliziert. Du füllst ein Online-Formular aus und bringst es kurz zum Notariat.

Gründung einer GmbH

Die Gründung einer GmbH erfordert etwas mehr Aufwand. Dieses Vorgehen ist empfehlenswert:

  1. Rücksprache mit dem Treuhänder für Klärungen.

  2. Vorbereitung der Statuten durch den Treuhänder.

  3. Termin bei der Bank zur Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos.

  4. Termin beim Notariat für die öffentliche Beurkundung.

  5. Termin bei der Bank zur Eröffnung eines Geschäftskontos.

Es ist spürbar, dass bei der GmbH-Gründung mehr Schritte zu berücksichtigen sind im Vergleich zur Einzelfirma.

Gründen einer Einzelfirma

Lohnauszahlung

In einer Einzelfirma ist dein Einkommen direkt der erzielte Gewinn. Wichtig ist hierbei, dass wir über den Gewinn sprechen, nicht den Umsatz.

Im Falle einer GmbH gehört der erzielte Gewinn zunächst der Gesellschaft. In der Regel erhältst du das Geld in Form eines Gehalts. Das bedeutet, du bist formal bei deiner eigenen GmbH angestellt, obwohl du der eigentliche Inhaber bist. Es gibt natürlich auch andere Möglichkeiten, auf das Geld zuzugreifen, aber diese Variante ist üblicherweise die gebräuchlichste.

Buchhaltung

Bei einer Einzelfirma mit einem Jahresumsatz unter 500’000 Franken genügt eine vereinfachte Buchhaltung wie du sie mit Quitto führen kannst, auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genannt. Dieser Ansatz ist, wie es der Name andeutet, wirklich unkompliziert. Du verzeichnest deine Einnahmen und Ausgaben, und die Differenz ergibt deinen Gewinn.

Die GmbH erfordert hingegen eine etwas anspruchsvollere Herangehensweise. Hier ist eine doppelte Buchhaltung notwendig, inklusive Kontenplänen, Debitoren, Kreditoren, Soll, Haben und weiteren Aspekten. Es ist wahrscheinlich, dass du in diesem Fall Unterstützung benötigst – jedoch bringt das natürlich auch Kosten mit sich.

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