Dominik Rüeggs avatar

Mitgründer von Quitto

Steuererklärung als Einzelfirma ausfüllen! Gar kein Problem

Viele fürchten sich davor, die Steuererklärung als Einzelfirma auszufüllen. Diese Furcht ist meistens auf Unwissenheit zurückzuführen. Falls du noch zögerst, dich in die Selbständigkeit zu stürzen, klären wir dich auf: Es ist ganz einfach.

Die Grundvoraussetzung

Damit wir die Steuererklärung als Einzelfirma ausfüllen können ist es wichtig währen dem gesamten zu versteuernden Jahr alle Einnahmen und Ausgaben aufzuschreiben. Dies kannst du mit Quitto kostenlos machen und dir einen Jahresabschluss automatisch generieren. Sobald du alle Einnahmen und Ausgaben sauber beisammen hast können wir auch schon mit der Steuererklärung beginnen.

Schritt 1 – Übertragung der Einnahmen

Prinzipiell funktioniert die Steuererklärung für Einzelfirmen in jedem Kanton gleich. Als erstes überträgst du den Jahresabschluss aus dem zu versteuernden Jahr. Als Beispiel nehmen wir hier einen fiktiven Jahresabschluss der automatisch von Quitto generiert wurde.

Jahresabschluss der mit Quitto erstellt wurde.
So könnte dein Jahresabschluss aussehen

 

Damit du die Einkünfte eintragen kannst, klicke hierfür auf das entsprechende Feld in deiner Steuererklärung. Im Kanton Zürich wäre das z. B. "Hilfsblatt A mit vereinfachter Buchführung". Dies kann sich in anderen Kantonen leicht unterscheiden.

Nun tragen wir das total der Einkünfte in die entsprechende Spalte ein. Im Kanton Zürich wäre das unter der Ziffer 4.1 "Einnahmen aus Warenverkauf und für geleistete Arbeit". In unserem Beispiel wären das die CHF 4'400.

Schritt 2 – Übertrag der Ausgaben

Jetzt können wir uns mit dem für uns interessanten Teil befassen. Die Ausgaben können dank unserer guten Vorarbeit mit Quitto schnell eingetragen werden. Wie im Jahresabschluss ersichtlich können wir nun einfach die Kategorien in die entsprechenden Felder übertragen.

Die folgenden Ausgaben haben eigene Felder:

  • AHV und BVG werden hier zusammengezählt erfasst:

    • AHV/IV/EO-Beiträge (1. Säule)

    • BVG/Pensionskassen-Beiträge (2. Säule, nur zu 50%)

  • Miete Büro/Arbeitszimmer

Die folgenden restlichen Ausgabenarten haben kein eigenes Feld in der Steuererklärung:

  • Büromaterial, EDV, Telefon, Porti (CHF 600 vom Beispiel)

  • Direkter Aufwand (Material, Waren, Fremdleistungen)

  • Reisespesen (CHF 30 vom Beispiel)

  • Repräsentation

  • Werbung/Marketing

  • Weiterbildung

  • Alle übrigen Geschäftsaufwände

Für alle Ausgaben für die kein passendes Feld in der Steuererklärung vorhanden ist, kannst du dessen Summe einfach unter «Andere Geschäftskosten» eintragen. Somit erhalten wir mit den anderen Ausgaben wider das gesamt Total von CHF 3'770.

Schritt 3 – Geniessen

Schon sind wir fertig mit der Steuererklärung. Gönn dir mit der gewonnenen Zeit Ferien oder investiere diese in dein Unternehmen. Den Rest der Steuererklärung kannst du normal ausfüllen wie du das als Privatperson machen.

Was sollte ich eintragen wenn ich Verlust gemacht habe?

Wenn du mit deiner Einzelfirma einen Verlust erwirtschaftest, kannst du diesen mit den Einnahmen aus deinem Geschäft verrechnen, was dein steuerbares Einkommen reduziert. Du kannst Geschäftsverluste bis zu sieben vorangegangene Bemessungsperioden (normalerweise Kalenderjahre) zurücktragen. Wenn du beispielsweise mit deinem Einzelunternehmen einen Verlust von 14'000 Franken machst und dein Ehepartner im gleichen Jahr 4'000 Franken mit einer Nebenbeschäftigung verdient, habt ihr ein Reineinkommen von 0 Franken. Die verbleibenden 10'000 Franken im Minus kannst du mit den Einkommen aus den Folgejahren verrechnen, und zwar maximal über sieben Jahre hinweg.

Quitto kostenlos nutzen

Nutze Quitto unverbindlich und kostenlos.