Mehrwertsteuer – Warum haben wir das?
Damit der Bund seine allgemeinen Ausgaben finanzieren kann, werden Mehrwertsteuern erhoben. Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen verkaufen und einen Jahresumsatz von mehr als 100'000 CHF erwirtschaften, sind in der Schweiz zur Abgabe der Mehrwertsteuer an den Bund verpflichtet. Diese wird von den Unternehmen auf den Endverbraucher übertragen.
Wer ist in der Schweiz Mehrwertsteuer pflichtig?
Die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen mit Inlandsansässigkeit. Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, deren berufliche oder geschäftliche Aktivitäten auf Einnahmenerzielung abzielen, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausländische Unternehmen, die Einnahmen in der Schweiz generieren, können ebenfalls der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. Allerdings gelten für sie sowie für Vereine und gemeinnützige Organisationen besondere Regelungen.
- Mehr zur Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen
- Mehr zur Mehrwertsteuerpflicht für Vereine und gemeinnützige Institutionen
Welche Mehrwertsteuersätze sind in der Schweiz gültig?
Diese Mehrwertsteuersätze sind in der Schweiz aktuell gültig.
MWTS-Satz | Prozent des Umsatzes bis 31.12.2023 | Prozent des Umsatzes ab 01.01.2024 | Beispiel |
Normalsatz | 7,7 % | 8,1 % | die meisten Produkte und Dienstleistungen (z. B. Kleidung, Elektrogeräte, Coiffeur, Gastronomie) |
Sondersatz | 3,7 % | 3,8 % | Hotelübernachtungen |
Reduzierter Satz | 2,5 % | 2,6 % | Güter des täglichen Bedarfs (darunter Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente) |
Ab wann besteht Mehrwertsteuerpflicht?
Der Jahresumsatz ist entscheidend dafür, ob man in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist. Liegt dieser über 100'000 CHF, muss sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person mit Inlandsansässigkeit Mehrwertsteuer abrechnen. Firmen mit einem geringeren Jahresumsatz müssen dies nicht tun. Die Rechtsform eines Unternehmens (wie GmbH, AG oder Einzelunternehmen) hat keinen Einfluss auf die Mehrwertsteuerpflicht.
Was ist die UID?
Die UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) oder auch einfach MWST-Nummer genannt, ist eine eindeutige Nummer, die jedem in der Schweiz aktiven Unternehmen vom Bundesamt für Statistik (BFS) zugeordnet wird. Sie hat das Format CHE-123.456.789 MWST. Die UID löst sowohl die 6-stellige MWST-Nummer (Beispiel: MWST 123 456) als auch die 11-stellige Handelsregisternummer (Beispiel: CH-320.3.074.699-6) vollständig ab.
Welche Fristen gelten für die MWST-Abrechnung?
In der Regel muss die Mehrwertsteuerabrechnung spätestens 60 Tage nach Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode erfolgen. Das entsprechende Formular ist unaufgefordert bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einzureichen. Es besteht jedoch oft die Möglichkeit einer MWST-Fristverlängerung.
Was passiert, wenn ich meine unternehmerischen Tätigkeiten aufgebe?
Bei einer vollständigen Einstellung der unternehmerischen Aktivitäten muss das Unternehmen sich von der Mehrwertsteuer abmelden. Die MWST-Löschung bei der ESTV muss schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeiten erfolgen.
Was geschieht, wenn mein Unternehmen die Umsatzsteuergrenze von 100’000 CHF nicht mehr erreicht?
Wenn der Jahresumsatz dauerhaft unter die Grenze von CHF 100’000 sinkt, kann sich das Unternehmen von der Mehrwertsteuer abmelden. Dies ist frühestens zum Ende der Steuerperiode möglich, in der der Umsatz erstmals die Grenze nicht mehr erreicht. In diesem Fall gilt eine Abmeldefrist von 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode. Bei ausbleibender Abmeldung wird dies als Verzicht auf die Befreiung von der MWST-Pflicht betrachtet, und die MWST muss weiterhin an den Bund abgeführt werden.
Falls Sie mehr über die Abrechnung von der Mehrwertsteuer erfahren möchten finden Sie weiter Informationen in diesem Eintrag Mehrwertsteuer leicht gemacht - Was du wissen musst.